Beim Warenimport müssen einige Kosten berücksichtigt werden, die so beim reinen Inlandshandel nicht anfallen. So wird zum Beispiel beim Warenimport bis auf wenige Ausnahmen neben den etwaigen Zollgebühren stets eine sogenannte Einfuhrumsatzsteuer erhoben. Diese beträgt 19 Prozent, wobei natürlich Gewerbetreibende, die vorsteuerabzugsfähig sind, diese Einfuhrumsatzsteuer verrechnen können. Nicht außer Acht lassen dürfen Sie beim Import von Waren natürlich die Transportkosten, die sich vor allem nach der Entfernung, der Menge der Waren und nach der Art des Transportmittels richten. Mitunter macht auch der zusätzliche Abschluss von Transportversicherungen Sinn, wobei hier der Einzelfall maßgeblich ist, ob Importeur oder Exporteur das Transportrisiko bis zu welchem Standort tragen.